Bei Einreise sind ja bekanntlich neben der an Bord ausgefüllten Einreisekarte auch Unterkunftsnachweise vorzulegen. Mit diesen Nachweisen und der in die Einreisekarte eingetragenen Adresse der ersten Unterkunft sowie dem in Tagen bezifferten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum sah ich mich auf der sicheren Seite und habe dem Einreisestempel zunächst keine weitere Beachtung geschenkt. Bevor der Pass im Safe landete wurde ich etwas stutzig, dass mir nur bis Ende Mai Aufenthalt gewährt worden sein könnte. Die Dame von der Masons-Agentur vor Ort, beruhigte mich aber, dass regelmäßig einen Monat Aufenthaltszeit gewährt würde und ich den Eintrag wohl falsch verstanden hätte. Ich habe mir dann keine weiteren Gedanken dazu gemacht, bis ich bei der Ausreise gefragt wurde, ob ich meinen Rückflug umgebucht hätte und darauf hingewiesen wurde, dass die erlaubte Aufenthaltsdauer überzogen wäre. Es hatte zwar in dem Moment keine Konsequenzen, aber so etwas ist mir noch in keinem anderen Land passiert! Also besser immer gleich nachschauen, was eingetragen wird.
Was macht man eigentlich, wenn die anschließenden Unterkünfte tatsächlich erst vor Ort gebucht werden sollen
