Das Infektionsschutzgesetz sieht max. 25.000 € vor. Warum Bayern das auf 2000 € beschränkt, musst Du deinen Ministerpräsdenten und seinen Innenminister fragen. Vor allem soll sich Herr Söder nicht so aufblasen und Konsequenzen fordern.
Letztendlich wird es zu beweisen sein, ob die Frau unmissverständlich auf die Quarantäneregeln hingewiesen wurde und diese verstanden hat.
foto-k10 hat geschrieben: ↑14 Sep 2020 22:01Warum Bayern das auf 2000 € beschränkt, musst Du deinen Ministerpräsdenten und seinen Innenminister fragen.
Ich werde ihn nicht fragen, denn das würde wenig bringen, Politiker machen in der Regen doch, was sie wollen.
Mahé. Praslin. Silhouette. La Digue. Bird. Cerf. Sea Shell. Maya's Dugong. Life is a journey and experience is more valuable than money.
foto-k10 hat geschrieben: ↑14 Sep 2020 22:01Letztendlich wird es zu beweisen sein, ob die Frau unmissverständlich auf die Quarantäneregeln hingewiesen wurde und diese verstanden hat.
Der Frau wurde gesagt, dass sie in Quarantäne gehen soll. Ich habe die entscheidende Passage fett markiert.
An American woman has been accused of spreading coronavirus around a Bavarian town by allegedly drinking in pubs and bars despite being told to quarantine after showing coronavirus symptoms.
foto-k10 hat geschrieben: ↑14 Sep 2020 22:01Letztendlich wird es zu beweisen sein, ob die Frau unmissverständlich auf die Quarantäneregeln hingewiesen wurde und diese verstanden hat.
Der Frau wurde gesagt, dass sie in Quarantäne gehen soll. Ich habe die entscheidende Passage fett markiert.
An American woman has been accused of spreading coronavirus around a Bavarian town by allegedly drinking in pubs and bars despite being told to quarantine after showing coronavirus symptoms.
Du hast es noch ncht verstanden: es geht nicht darum, ob man der Frau etwas am Telefon gesagt hat (das dürfte zumindest die übliche Vorgegehensweise der Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen sein), sondern das in einem Gerichtsprozess auch beweisen kann.
foto-k10 hat geschrieben: ↑15 Sep 2020 12:43
Du hast es noch ncht verstanden: es geht nicht darum, ob man der Frau etwas am Telefon gesagt hat (das dürfte zumindest die übliche Vorgegehensweise der Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen sein), sondern das in einem Gerichtsprozess auch beweisen kann.
Wenn das Gespräch aufgezeichnet wurde, dann sollte das kein Problem sein.
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foto-k10 hat geschrieben: ↑15 Sep 2020 12:43
Du hast es noch ncht verstanden: es geht nicht darum, ob man der Frau etwas am Telefon gesagt hat (das dürfte zumindest die übliche Vorgegehensweise der Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen sein), sondern das in einem Gerichtsprozess auch beweisen kann.
Wenn das Gespräch aufgezeichnet wurde, dann sollte das kein Problem sein.
foto-k10 hat geschrieben: ↑15 Sep 2020 16:39Gesprächsaufzeichnung ohne Zustimmung des anderen Teilnehmers ist verboten.
Unsinn! Mein Telefon wurde in der Vergangenheit abgehört. Und niemand hat mich um meine Zustimmung gefragt.
Was ich schreibe, ist kein Unsinn! §201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)
Das Abhören eines Telefonanschlusses durch die Strafverfolgungsbehörden hat damit überhaupt nichts zu tun und geschieht aufgrund einer richterlichen Anordnung und dem § 100 a StPO. Die Liste der Straftaten ist in dem Paragrfaen aufgelistet - Anubis scheint ja ein ganz Schlimmer zu sein ...
foto-k10 hat geschrieben: ↑15 Sep 2020 16:59Anubis scheint ja ein ganz Schlimmer zu sein ...
Das ging nicht um mich. Ich war sozusagen Kollateralschaden, falls Du weisst, was das ist.
Ja, das weiß ich. Ich behaupte sogar, dass ich mich bei solchen Dingen deutlich besser auskenne als Du.
Eine Benachrichtigung nach §101 StPO hast Du ja bekommen, sonst wüßtest Du nichts von der Maßnahme?