Ich kannte das als Verfahren von einem Fall, als bei einer Kollegin die Kreditkartendaten mißbraucht wurden, um Flugtickets zu buchen. Der Täter wurde nie gefunden, es bestand allerdings der sehr starke Verdacht, daß es ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft selbst war, bei der sie selbst Monate zuvor etwas gebucht hatte. Es wurden weder die Namen der auf die unberechtigt gebuchten Flugtickets eingetragenen Passagiere herausgegeben, noch ließen sich die Strecken eruieren. Das Kreditkarteninstitut (weiß nicht mehr, welches das war) hat ihr auf ihre Eingabe hin aber problemlos die zu Unrecht abgebuchten Beträge erstattet, ich glaube, sogar schon, bevor sie die Strafanzeige gestellt hat. Es kam auch nie irgendeine Rückforderung, auch nicht, als das Verfahren eingestellt wurde. Der Begriff Chargeback fiel dabei aber nie.foto-k10 hat geschrieben: ↑24 Sep 2019 12:27Es ist eine Möglichkeit, unberechtigte Abbuchungen von der Kreditkarte zu reklamieren. Wenn man im Ausland die Karte nutzt, kann man i.a. ja nicht kontrollieren, welcher Betrag abgebucht wird. Und man kann sich auch - bei manchen Kreditkarten - das Geld zurückholen, wenn man im Internet Waren bestellt hat, dieses aber nicht geliefert wurden. Dass Einkäufe im Internet so abgesichert sind, gilt aber nicht bei allen Kreditkarten. Für die Reklamation hat man 120 Tage Zeit.
Dass man von dieser Möglichkeit bei Flugbuchungen Gebrauch machen kann, hat mich auch erstaunt. Denn der bezahlte Flugpreis gehört ja zur Insolvenzmasse.
Das mit den Rückerstattungen der Flugpreise bei Insolvenz hat mich genau aus den gleichen Gründen auch erstaunt. Aber ist doch toll, daß es sowas gibt.