Natürlich konnte ich nicht wiederstehen und wollte nachschauen, wie lustig ist hier weitergegangen.
Straßenfotografie vs. Persönlichkeitsrecht
Ich bin zwar kein Fotograph, möchte aber nun noch etwas zum Thema Straßenfotografie hinzufügen. Ich darf doch auch hier alles.
Eine Diskussion drüber ist zwecklos. Das wäre wie, zwischen, sagen wir, einem Piraten und einem Afd – Wähler. Aber vielleicht gibt es bei uns noch
Unentschlossene. Die spreche ich jetzt an.
Zunächst der Hinweis für die, die nun gelöschten Fotos nicht sehen werden. Die waren ganz normale Straßenfotografie. Auch wohl sehr gelungenen sogar. Bis jetzt hat auch keiner gesagt, man war damit inhaltlich nicht einverstanden.
Ich kenne auch fast keine ausführlicheren Reports ohne solche Straßenfotos (außer Fotoreportagen). Es ist auch logisch. Straßenfotografie ist ja ein essenzieller Bestandteil jeden gelungenen Reisereports. Eine Stichprobe der ersten ein paar Reports mit Bildern, hier gibt es ja nur noch wenige solche, ergibt, dass die fast jeder hat.
Belize, pfui, Kinder am Strand fotografieren.
Cherry,
Gertrud,
Rookie. Auch
Frenki hat nicht nur Vogel fotografiert. Was ist mit
Karsten und seiner Aufnahme von Mr. Roger?! Mit den Kindern an Anse Severe?! Auf seinem Flickr Profil hat er auch andere Bilder.
Florian Westermann macht zwar eher eine Fotoreportage, aber auch er hat natürlich gerne den Victoria Market fotografiert. Auch interessant, ob er als Profi daran gedacht hat, den Simon (Saft-Laden La Digue) oder seinen Anse Marron Guide die Erlaubnis zu Veröffentlichung zu unterschreiben. Seine Fotos sind hier verschwunden. Man darf natürlich nur raten, warum er das Forum verlassen hat. Aber die sind nicht aus der Welt.
mr.minolta, bei diesem einen Foto in Cherry’s Report, „
Ein schwarzer Balken wird in den meisten Fällen nicht genügen. Die Erkennbarkeit des Abgebildeten kann sich auch aus der Statur, Haltung, Frisur und sogar dem Kontext ergeben. Die meisten Anonymisierungsversuche fliegen dem Fotografen vor Gericht gewaltig um die Ohren. Das ist nicht meine, sondern die Meinung eines Rechtsanwaltes. Wie alle Rechtbezogenen Behauptungen hier, übrigens.
Einer der ganz schlimmen Sorte ist aber der
Inselhüpfer. Er hat nämlich nicht nur irgendwo ein Solo-Foto einer Hotelmitarbeiterin (bestimmt hat sie ihm für die Publikation eine schriftliche Genehmigung erteilt). Er hat aber auch eine „Unterkunft und Schlafplatz der asiatischen Lohnsklaven“ mit ein paar am Boden schlafenden Leuten fotografiert. Das ist ein typisches Beispiel für die neuen ab 2015 geltende Paragraphen im § 201a des Strafgesetzbuchs, die man etwas unbemerkt reingeschleust hat, um unter Strafe zu stellen, wenn z.B. Jugendliche ihre Opfer gedemütigten, und das filmten. Solchen Lohnsklaven- Fotos sind danach besonders heikel.
Ich lese,
Torsten hat bei seinen kreolischen Porträten alles richtiggemacht.
Weiter habe nicht geschaut, aber natürlich hat
Sylwia Buch in ihrem tollen Report, eines der besten solchen Beiträgen über Seychellen auf Deutsch überhaupt, auch viele solche Fotos, sowohl Gruppen als auch Einzel, von Erwachsenen als auch Kindern. Kein Wunder. Man soll doch probieren, den Markt in Victoria ohne die Menschen zu fotografieren. Ich bin mal gespannt, ob Sylwia bei jedem Kind und seinen Gesetzlichen Vertreter nach der Erlaubnis gefragt hat, etwa beim Foto „wie beobachten die Schulkinder auf dem Weg nach Hause“. Es hört sich nach einer sehr Zeitaufwendigen Aktion.
Es ist auch klar. In der Praxis können sich nur sehr wenige Fotografen leisten für die Straßenfotos diese Einwilligungen geben zu lassen. Weil das nur bei Einzelporträten nach Vereinbarung geht. Weil so, wie der Deutscher Gesetzgeber es will, kann die Straßenfotografie gar nicht funktionieren. Die Erklärungen werden wirklich die Rahmen sprengen. Ich kann an der Stelle nur bitten, sich etwas mehr über die Problematik zu informieren und nicht nur die Artikel zu lesen, die von den daran zu verdienen versuchenden Anwälten verfasst sind. Und nicht nur auf die Handy – Filmer hören, die gar keine Ahnung von der Fotografie haben. Der erste Treffer bei der Suche war
dies.
Man muss auch bedenken, was die Konsequenzen aus dem so geforderten „Recht am Eigenen Bild“ sind. So wird eine ganze Epoche aus teilweise allen bekannten und berühmten Aufnahmen als Kriminell erklärt. Die wären dann gar nicht möglich. Ohne diese Bilder würde die moderne Geschichte ihr Gesicht verlieren. Ich habe den Spiegel Artikel noch gefunden:
Boom, gelöscht, verschwunden. Da geht es allerdings nur an einen Teilaspekt. Jeder kann jetzt überlegen, welche berühmte Fotos er kennt. Außer der ganz wenigen wären diese Aufnahmen höchstwahrscheinlich alle verboten.
Und noch, es scheint ein grundsätzliches Missverständnis zu geben.
Es ist übrigens falsch, dass die Fotos ausschließlich nur mit Einwilligung des Betroffenen öffentlich zur Schau gestellt oder verbreitet werden dürfen. Nach deutschen Gesetzen hängt die Zulässigkeit einer Fotoveröffentlichung nicht allein vom Willen des Betroffenen ab. Es gibt im Gesetz vorgesehene Ausnahmen, z.B. für die Berichterstattung und dem höheren Interesse der Kunst dienend (§23 KUG, § 201a Abs. 4 StGB). Als professionelles Fotograf dürfte ich theoretisch alle künstlerischen (gelungen sehr guten) Aufnahmen auch nach den Deutschen Gesetzten e.g. als ein Kunstwerk (in einer Galerie) veröffentlichen. Für nicht Profi wird es schwieriger. Im Zweifel muss man das bei Gericht begründen, aber es gibt auch gewisse Faustregel:
Wenn ein Bild anders ist als eine gewöhnliche Schnappschussaufnahme; eben anders, als es „jeder“ machen würde, dann ist es ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts. .
Unter Voraussetzungen darf man also jemanden auch in Bikini fotografieren und das Foto veröffentlichen (in einer Galerie aufhängen). Seit 2015 ist es noch sehr wichtig, sie/er sieht in Bikini gut aus. Sonst greifen diese neuen Paragraphen zu. Für die Klage gegen den
Espen Eichhöfer hat man versucht die zu missbrauchen. Aber auch bei dem Fall wurde der Klage nicht stattgegeben. Man hat den Fotographen lediglich zu Übernahme der Gerichtskosten verurteilt, weil
„die Präsentation des Fotos im Rahmen einer Open-Air-Ausstellung anders zu beurteilen sei als bei einer in geschlossenen Räumen stattfindenden „klassischen“ Fotoausstellung, welche nur von Kunstinteressierten besucht wird“. Ihm ist zum Verhängnis geworden, dass das Gebäude seiner Agentur/Galerie gerade renoviert wurde. In einer Galerie wäre alles kein Problem. Jedem müsste eigentlich klar sein, wie absurd das ist.
So wie ich sieht es auch jede Menge andere Leute. Vor allem die Straßenfotografen. Ich bin selber keiner. Würde ich irgendwelche Fotos verkaufen, oder Bezahlinhalte in dem Forum bewerben wollen, hätte ich eventuell bei ein paar Einzelfotos an das Formale denken können. Selbst wenn so viele Fotografen offen das ablehnen, weil das ja gar nicht möglich ist.
Bis jetzt habe ich noch nie erlebt, dass jemand, der gerne reist, und in einem Reiseforum selber aktive die Bilder konsumiert, ein Problem damit hatte.
Ich mache jetzt an der Stelle mal Schluss. Ich schreibe jetzt wieder lange sehr persönliche Texte und rede viel um den heißen Brei herum. Ich kann mich aber leider nicht offen äußern, ohne die Grenzen der Höflichkeit zu verletzen.
Übrigens, bei Interesse,
über 1000 Straßenfotos von Seychellen auf Flickr. Ich hatte im Report auch solche.