Ich weiß zwar nicht, um welchen Zeitraum es geht, ich nehme aber an, es geht um meine Aussagen zur Lohnfortzahlung, die jemand vermutlich wie üblich einer Überprüfung unterzogen und sich dabei ein Halbwissen zusammengegoogelt hat.
Den Eintritt in die PKV kann man sich erstmal sparen, die gesetzliche Krankenversicherung behält nach der letzten Beitragszahlung noch einen Monat ihre Gültigkeit. Wenn man also innerhalb eines Monats verspätet wieder einreist, ist man weiterhin krankenversichert. Das ist im § 19 Deutsches Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) geregelt.
Anders verhält es sich möglicherweise mit dem Zustand des Arbeitsverhältnisses. Bei einer wissentlichen Einreise in ein Risikogebiet, also ein Land, für das vor Einreise bereits eine Reisewarnung bestand, wird eine vorsätzliche Herbeiführung der Unfähigkeit die Arbeitsleistung zu erbringen, unterstellt, wenn man aus dem Risikoland nicht wie vorgesehen zurückkehren kann oder bei Rückreise erstmal in Quarantäne muß. Sämtliche Rechtsgrundlagen, die hier in Frage kommen, sind sich einig, daß das nicht zu Lasten des Arbeitgebers gehen darf, was aber nur eine Seite der Medaille ist. Je nach Sensibilität des/der Vorgesetzten ist da durchaus auch eine Abmahnung drin.